"Greening" auf ökologischen Vorrangflächen

Der OV Herrenbach-Spickel hat am 3.6.2014 folgende Anfrage zum "Greening" auf ökologischen Vorrangflächen an die SPD-Bundestagsfraktion gerichtet

Am vorletzten Donnerstag hat der Deutsche Bundestag die neuen Durchführungsbestimmung für das Greening auf ökologischen Vorrangflächen beschlossen. Ausgangspunkt der Diskussion war ja der erklärte Wille der EU-Kommission und des EU-Parlamentes die Landwirtschaft ökologischer auszurichten und die Umwelt zu schützen.

Dazu wurden Gelder der "2.Säule" der Agrarsubventionen in die "1.Säule" (Direktzahlungen) verlagert, damit jeder Landwirt die volle Summe der Direktzahlungen nur noch dann erhält, wenn er gewisse Umweltstandards wahrt, etwa ökologische Vorrangflächen (ÖVF) vorhält. Die genauen Durchführungsbestimmungen wurden den einzelnen Staaten überlassen. Nun hat der Deutsche Bundestag beschlossen, dass 1. unter bestimmten Bedingungen auf ÖVFen Pestizide ausgebracht werden dürfen und 2. auch der Anbau von Zwischenfrüchten (Leguminosen) als Greening zähle, was aber sowieso schon bisher auch im konventionellen Anbau Usus war. Öko-Verbände und Umweltschützer kritisieren diese Entscheidung heftig, da sie den Bemühungen zur Neuorientierung der Landwirtschaft entgegenstehe und das Greening ad absurdum führe. Unseres Wissens hatte im April der Bundesrat solchen Plänen auch nicht zugestimmt.

Die Fragen des OV Herrenbach/Spickel sind: a)Wieso kam es nun zu dieser Entscheidung? b) Welche Rolle spielte bei der Entscheidung der Umweltschutzgedanke? c) Welche Rolle spielte bei dieser Entscheidung das Eintreten für eine bäuerliche Landwirtschaft? d) Kam die Entscheidung u.U. auf Druck des mächtigen Bauernverbandes zu Stande, der erklärtermaßen die Industrialisierung der Landwirtschaft forciert und damit zum Totengräber bäuerlicher Landwirtschaft avanciert? e) Wird mit der Entscheidung tatsächlich noch dem Wunsch der EU zur Neuausrichtung der Landwirtschaft, von deren Arbeit wir ja alle leben (Stichwort: Lebensmittel!), Rechnung getragen?